Das Urheberrecht ist ein Menschenrecht. Es knüpft ein Band zwischen dem Urheber und seinem Werk.
Das Urheberrecht schützt auf der einen Seite die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk. Auf der anderen Seite spricht es ihm das Recht zu, über die Nutzungen seines Werkes zu entscheiden.
Das Urheberrecht ist einerseits ein Persönlichkeitsrecht und sichert die Identität des Werkes sowie die geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers. Auf der anderen Seite ist es das „Arbeitsrecht der Kreativen“, denn es dient der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
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